| Als
Handwerker können
Sie über unsere Auktionsplattform
zu zusätzlichen Aufträgen
kommen. Nach Ihrer Anmeldung
in Ihrer Handwerkssparte
bekommen Sie von uns laufend
neue Aufträge von
Kunden, zu denen Sie mitbieten
können. Sie werden
bequem über den Versteigerungsortschritt
per mail informiert. Informationen
wie Auktionslänge,
Preisvorstellung und eventuelle
Skizzen, Pläne,...
finden sich auch im Mail.
Nach jedem versteigerten
Auftrag haben die Kunden
die Möglichkeit,
"Ihren" Handwerker
zu beurteilen. Je besser
Sie also arbeiten, desto
mehr positive Beurteilungen
bekommen Sie und mit desto
mehr "Buchungen"
können Sie rechnen
- auch wenn Sie vielleicht
nicht der günstigste
Bieter sind.
Zusatzoption
"Auftrag sofort
erteilen"
Als Kunde können
Sie Ihre "gesucht"-Anzeige
als Auktion einstellen
und mit der Zusatzoption
"Sofortkaufpreis"
versehen. So halten
Sie sich alle Möglichkeiten
offen. So geht's: Geben
Sie im "gesucht"-Formular
neben dem Höchstpreis
auch einen "Sofortkaufpreis"
für Ihre gesuchte
Dienstleistung ein.
Der "Sofortkaufpreis"
darf höchstens
so hoch sein wie der
Startpreis. Starten
Sie die Auktion. Ein
schnell entschlossener
Handwerker hat jetzt
die Möglichkeit,
Ihren Auftrag sofort
zu dem von Ihnen festgesetzen
"Sofortkaufpreis"
anzunehmen. Er kann
aber auch auf herkömmliche
Weise bieten. Sobald
ein erstes Gebot abgegeben
wurde, ist die Option
nicht mehr verfügbar.
Der Auftrag wird nun
im Rahmen einer klassischen
Auktion versteigert.
Bei Streitigkeiten:
Möglicherweise
erhalten Sie als Handwerker
eine Beurteilung, mit
der Sie nicht einverstanden
sind. Oder Sie haben
als Kunde, als Kundin
eine Bewertung für
einen Anbieter abgegeben,
die sich später
als unangemessen erweist.
In solchen fällen
gibt es folgende Möglichkeiten:
Auf die Beurteilung
antworten:
Teilen Sie als Handwerker
Ihre Sicht der Dinge
mit, indem Sie auf die
abgegebene Bewertung
antworten. Ihre Antwort
ist direkt unter dem
Kundenkommentar sichtbar.
Möchten Sie jetzt
auf eine Bewertung antworten?
Ergänzungskommentar
zu einer Bewertung hinzufügen:
Um Informationen hinzuzufügen
oder Ihre Bewertung
genauer zu erläutern,
können Sie als
Kunde einen Ergänzungskommentar
zu einer von Ihnen abgegebenen
Beurteilung abgeben.
Dieser Ergänzungskommentar
wird unter Ihrer ursprünglichen
Bewertung angezeigt.
Möchten Sie einen
Ergänzungskommentar
zu einer Bewertung hinzufügen?
Einvernehmliche
Rücknahme von Bewertungen:
Beide Handelspartner
können selbst online
eine Rücknahme
der abgegebenen Bewertung
vornehmen. Der Bewertungspunkt
wird entfernt und nicht
mehr in das Profil eingerechnet.
Der Kommentar bleibt
erhalten, wird aber
um einen Hinweis auf
die Löschung ergänzt.
Bewertung löschen:
Goldenes Handwerk löscht
Bewertungskommentare
nur bei Verstößen
gegen die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen
(Vorliegen einer gerichtlichen
Anordnung, Nennung von
Kontaktdaten einer Person,
vulgäre Ausdrucksweise
und ähnliches).
Wenn Sie als Handwerker
einen Antrag auf Löschung
einreichen möchten,
setzen Sie sich bitte
mit uns in Verbindung.
|